COVID-19 Maßnahmen
Zu ihrem persönlichen Schutz
Die Covid-19 Pandemie stellt auch uns Veranstalter vor große Herausforderungen. Einerseits sollten wir unseren Besuchern den größtmöglichen Schutz bieten, andereseits möchten wir nach der langen Pause wieder ein attraktives Programm anbieten.
Nur mit Ihrem Verständnis und Ihrer Mitarbeit können wir diesen Spagat bewältigen.
Derzeit stellt sich die Situation positiv dar. Allerdings kann sich dies wieder ändern und wir sind als Veranstalter angehalten, die jeweiligen Maßnahmen zu sezten.
Danke für Ihr Verständnis!
- Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Dies gilt auch für Kultureinrichtungen und die Teilnahme an Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmer:innen.
- Vier Wochen Übergangsfrist für Personen mit der 1. Impfung. Hier gilt ein zusätzlicher und gültiger PCR-Test als 2-G Nachweis.
- Anzeigepflicht bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bei Veranstaltungen ab 50 Personen
- Verpflichtendes COVID-19 Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte*r in Kultureinrichtungen
- Registrierungspflicht: Der*die Verantwortliche hat von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten am Ort der Veranstaltung / Zusammenkunft aufhalten, Kontaktdaten zum Zwecke des Contact-Tracing zu erheben mit Vor- und Familiennamen,Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse. Diese sind mit der Reservierung bereits vorhanden. Bei Bezug der Tickets ohne Reservierung werden die Daten an der Abendkasse erfasst.
- Zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir Sie, Mund- und Nasenschutz beim Kommen und Verlassen der Veranstaltung zu tragen..
- Verwenden Sie die bereitgestellten Desinfektionsmittel, vor allem nach dem Besuch der WC-Anlagen.
- Gastronomieangebot in Kultureinrichtungen und bei Kulturveranstaltungen ist möglich.